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BfJ | Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen 2020
Das Bundesamt für Justiz hat auf seiner Internetseite bekannt gegeben, dass gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das am endende Geschäftsjahr am endet, vor dem kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird. Damit soll den Belangen der Unternehmen angesichts der fortdauernden Corona-Pandemie angemessen Rechnung getragen werden.
Die Meldung des Bundesamtes für Justiz ist abrufbar unter https://go.nwb.de/nn590.