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Online-Nachricht - Dienstag, 04.01.2022

Hochwasser | Steuerliche Hilfsmaßnahmen verlängert (FinMin)

Die Finanzverwaltungen NRW und Rheinland-Pfalz verlängern den Katastrophenerlass in wichtigen Bereichen. Damit gelten weiterhin steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener bis zum .

Hintergrund: Am , unmittelbar nach der schweren Unwetterkatastrophe, hatte die Finanzverwaltung NRW den Katastrophenerlass aktiviert, um die betroffenen Menschen vor Ort schnell und unbürokratisch zu unterstützen. Die Maßnahmen waren ursprünglich bis Ende des Jahres 2021 vorgesehen.

Zu den konkreten Maßnahmen gehören:

  • Stundungen von Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz-, Erbschaft-/Schenkung- und Grunderwerbsteuer für bis zum fällige Forderungen längstens bis zum ohne Ratenzahlungen.

  • Keine Vollstreckungsmaßnahmen bis zum