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Online-Nachricht - Montag, 03.01.2022

Verfahrensrecht | Bedeutung von Betriebsvermögen für den Befreiungsanspruch gem. § 150 Abs. 8 AO (FG)

Bei der Prüfung, ob dem Steuerpflichtigen gem. § 150 Abs. 8 AO ein Anspruch auf Verzicht auf die Übermittlung von Steuererklärungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit zusteht, ist auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes abzustellen, der die Übermittlungspflicht auslöst; dabei ist neben dessen Einkünften auch das Betriebsvermögen zu berücksichtigen (, rechtskräftig).

Sachverhalt: Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin einen Anspruch hat, von der Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung für das Streitjahr 2019 befreit zu werden: Die Klägerin hatte die Unzumutbarkeit der elektronischen Übermittlung ihrer Er...

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