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Verfahrensrecht | Zuständigkeit bei Datenlöschung nach § 32i AO (FG)
Das FG ist das für eine Klage auf Datenlöschung nach Maßgabe des § 32i AO zuständige Gericht. Eines Vorverfahrens bedarf es nicht (; Revision anhängig, BFH-Az. II R 33/21).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines an eine Bank gerichteten Vorlageersuchens: Der Kläger hatte Kontoauszüge im Rahmen einer Außenprüfung nach Aufforderung nicht vorgelegt, das Finanzamt wandte sich an die kontoführende Bank (§ 97 AO). Der Kläger rügte eine Verletzung der DSGVO: § 97 AO genüge nicht den Anforderungen des Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO.
Das FG wies die Klage als unbegründet ab:
Die Verarbeitung personenbezogener bzw. besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach § 29b Abs. 1 und 2 AO ist zulässig.
Zudem ist der Kläger vorliegend nach Art. 1...