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Einkommensteuer | Zahlungen einer ausländischen Stiftung (FG)
Das Tatbestandsmerkmal der wirtschaftlichen Vergleichbarkeit mit Gewinnausschüttungen in § 20 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 EStG ist weit auszulegen. Es ist nicht erforderlich, dass der Leistungsempfänger unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf das Ausschüttungsverhalten der Stiftung nehmen kann (, Revision anhängig, BFH-Az. VIII R 25/21).
Sachverhalt: Im Streitfall hatte der Kläger als Angehöriger der begünstigten Familie eines Schweizer Familienstiftung auf Basis deren Satzung eine Zuwendung erhalten. Für einen anderen Familienangehörigen war durch den BFH bereits geklärt, dass es sich bei den Zahlungen nicht um eine freigebige Zuwendung i. S. von § 7 Abs. 1 ErbStG handelt (). Der Beklagte behandelte die Zuwendung sodann als Kapitalert...