Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unwirksame Zinsklausel in einem Sparkassen-Prämiensparvertrag
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 45Nicht das erste Mal musste der Bundesgerichtshof (, NWB PAAAH-94827) kürzlich entscheiden, ob eine Sparkasse beim Abschluss von Prämiensparverträgen unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gegenüber ihren Kunden verwendet hat. Im Rahmen einer Musterfeststellungsklage eines Verbraucherschutzverbands sollten Fragen mit Bindungswirkung für die Gerichte, über die die angemeldeten Verbraucher ihre Individualansprüche anschließend geltend machen können, einheitlich geklärt werden.
.
Kritische Regelung zur Anpassung eines variablen Zinssatzes
Gegenstand der Musterfeststellungsklage waren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Sparkasse zu von ihr seit 1994 angebotenen Prämiensparverträgen. Danach war eine variable Verzinsung sowie ab dem dritten Sparjahr eine gestaffelte und verzinsliche Prämie, die ab dem 15. Sparjahr 50 % betrug, vereinbart. Statt einer klaren Regelung zur Anpassung des variablen Zinssatzes wurde zum Zweck der Zinsanpassung der Prämiensparverträge in den AGB auf den Aushang im Kassenraum der Sparkasse verwiesen. Der Verbraucherschutzverband hält u. a. diese...