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Streitvermeidung statt Eskalation beim „Ausschluss“ eines Gesellschafters
Kommt es unter den Gesellschaftern einer GmbH zum Streit, wird häufig die Frage gestellt, ob ein Gesellschafter zwangsweise aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden kann. Und nicht selten wird dieser Streit vor einem Gericht entschieden, wie eine aktuelle Entscheidung des , NWB ZAAAI-00400) erneut zeigt. Die gute Nachricht: Es gibt gesellschaftsvertragliche Lösungsmöglichkeiten, die helfen, Streit um die Zulässigkeit, die Voraussetzungen und die Folgen eines Ausschlusses von Gesellschaftern einer GmbH zu vermeiden.
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Wenn Regelungen zum Ausschluss eines Gesellschafters fehlen ...
[i]Ohne Ausschlussregelung muss ein Gestaltungsurteil erwirkt werdenFehlt in der GmbH-Satzung eine Regelung über den Ausschluss eines Gesellschafters, kann der Ausschluss nur durch Erwirkung eines dementsprechenden Gestaltungsurteils erreicht werden. Vor Klageerhebung muss dazu ein Gesellschafterbeschluss gefasst werden, mit welchem die Ausschlussklage imitiert wird.
[i]Feststellungen des Gerichts zeigen Kompliziertheit der Klage aufDas OLG München stellte insofern fest, dass der Gesellschafter, der ausgeschlossen werden soll, bei der Abstimmung über die Erhebung einer Ausschließungsklage kein Stimmrecht hat und bei diesem „vorberei...