§ 6 EigZulG Unentgeltliche Überlassung eines in räumlichem Zusammenhang belegenen Objekts an das minderjährige gemeinsame Kind
Nach dem – (BStBl 2003 II S. 119) ist der Zulagenanspruch für eine in räumlichem Zusammenhang zur selbstbewohnten Wohnung liegende, unentgeltlich an Angehörige überlassene Wohnung nicht durch die für Eheleute geltende Objektbeschränkung in § 6 Abs. 1 Satz 2 EigZulG ausgeschlossen.
Bei der Überlassung einer Wohnung an ein minderjähriges Kind ist die gleichzeitige Doppelförderung der Familienwohnung und der in räumlichem Zusammenhang dazu stehenden überlassenen Wohnung nicht möglich, da den Eltern nach § 1626 BGB die elterliche Sorge für das minderjährige Kind obliegt und deshalb von einer Haushaltszugehörigkeit des Kindes auszugehen ist ( –).
Im Übrigen bittet die OFD Koblenz stets darauf zu achten, dass für eine Doppelförderung zwei Wohnungen i. S. d. BewG vorhanden sein müssen, also die Voraussetzungen in R 175 Abs. 2 ErbStR gegeben sind (eigene Küche, eigenes Bad/WC, eigener Zugang, Abgeschlossenheit).
OFD Koblenz v. - EZ 1150 A
Fundstelle(n):
ZAAAA-80988