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NWB Nr. 52 vom

Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022

Reinhard Stöckel

Das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) wurde am im BGBl 2019 I S. 1794 verkündet. Damit wurde den Vorgaben des BVerfG entsprochen. Einige Länder werden nun von der im Grundgesetz verankerten Öffnungsklausel (Art. 72 GG) Gebrauch machen. Dies gilt nur für das Grundvermögen. Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlagen für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer bei der Land- und Forstwirtschaft wollen alle Länder das oben genannte Bundesgesetz anwenden. Damit ist festzustellen: Die Bemessung der Grundsteuer für die Land- und Forstwirtschaft erfolgt in einem aufwändigen Ertragswertverfahren.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Ausgangslage

[i]Bundesratsinitiative von Hessen und NiedersachsenBei der Bemessung der Grundsteuer für das Grundvermögen hatten 14 Länder (nicht jedoch Bayern und Hamburg) der Bundesratsinitiative der Länder Hessen und Niedersachsen aus dem Jahr 2016 zugestimmt. Dieser Gesetzentwurf bildete die wesentliche Grundlage für das 2019 verabschiedete Bundesgesetz.

[i]Hessen und Niedersachsen haben derweil neue Modelle entwickeltBayern blieb bei seinem Modell für das Grundvermögen (für die Land- und Forstwirtschaft gab es nur Vorschläge) und Hamburg blieb bei seiner Ablehnung. Die Verfasser der 2016er Bundesratsinitiative Hes...