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OLG Dresden Urteil v. - 5 MK 1/19

Gesetze: § 256 Abs 1 ZPO, § 606 Abs 1 ZPO, § 133 BGB, § 157 BGB, § 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 199 Abs 1 Nr 2 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 310 Abs 1 BGB, § 315 BGB

Musterfeststellungsklage hinsichtlich der Wirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln für "S-Prämiensparen flexibel"-Sparverträge

Tatbestand

Der Kläger begehrt im Rahmen der Musterfeststellungsklage die Feststellung der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen der Zinsberechnung bei von der Beklagten ausgereichten Sparverträgen „S-Prämiensparen flexibel”. Diesen Sparverträgen war nach seinem Vorbringen eine variable Verzinsung der Spareinlage immanent. Die Anfangszinssätze hingen von dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses ab. Bei Vertragsschluss wurde keine ausdrückliche Zinsanpassungsklausel vereinbart. Zusätzlich zu diesem variablen Zins verpflichtete sich die Beklagte zur Zahlung einer auf die Jahressparleistung bezogenen, verzinslichen „S-Prämie”. Diese beginnt nach dem 3. Sparjahr und steigt auf nach dem 15. Sparjahr zu erreichende 50 % der im zurückliegenden Sparjahr erbrachten Einzahlungen an.

Fundstelle(n):
YAAAI-00594

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