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Online-Nachricht - Donnerstag, 23.12.2021

Umsatzsteuer | Steuerbarkeit eines Ausfallhonorars (BFH)

Die nach Kündigung eines Architektenvertrages zu zahlende Vergütung ist nur insoweit Entgelt i.S. von § 10 Abs. 1 UStG, als sie auf schon erbrachte Leistungsteile entfällt (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Der Kläger ist selbständiger Landschaftsarchitekt. Er wurde mit der Gestaltung der Außenanlagen für eine Schule beauftragt. Nachdem er seine Leistung teilweise erbracht hatte, kündigte der Kreis den Vertrag, weil der Umbau der Schule aus finanziellen Gründen nicht mehr realisiert werden konnte und bat den Kläger eine Schlussrechnung zu erstellen.

Die Vertragsbeteiligten einigten sich darauf, dass der Kläger ein Honorar für tatsächlich erbrachte Planungsleistungen und darüber hinaus ein Ausfallhonorar i. H. von 52.252,34 € für se...

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