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Grenzpendler | Konsultationsvereinbarung mit Belgien erneut verlängert (BMF)
Die Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Belgien zur Entlastung grenzüberschreitend tätiger Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie wurde zum achten Mal - bis zum - verlängert (-BEL/20/10002 :001).
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Die am mit dem Königreich Belgien abgeschlossene und zuletzt am verlängerte Konsultationsvereinbarung zum DBA Belgien im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern läuft grundsätzlich am Ende eines Monats aus, wenn sie nicht spätestens eine Woche vor Ablauf des vorhergehenden Monats verlängert wird.
Mit schriftlicher Vereinbarung der zuständigen Behörden v.