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LG Bremen 24.11.2021 4 T 431/21, NWB 51/2021 S. 3789

Mandat | Klage auf Herausgabe zurückbehaltener Unterlagen

Klagt ein Mandant gegen seinen ehemaligen Steuerberater auf Herausgabe der von diesem zurückbehaltenen Mandantenunterlagen, ist für die (Streit-)Wertbemessung der Gerichtsgebühren konkret zu prüfen, worin der Schwerpunkt des Streits genau liegt, um daraus das wirtschaftliche Interesse der klagenden Partei ableiten zu können.

Anmerkung:

Da das Vorhandensein entsprechender Mandantenunterlagen unstreitig war und der Steuerberater deren Herausgabe allein unter Hinweis auf das noch offene Honorar (i. H. von 4.157 €) verweigerte, entspricht [i]Günther, NWB 26/2021 S. 1901diese Summe genau dem Aufwand, den der Mandant (vor-)leisten müsste, um an die begehrten Unterlagen zu kommen. Folglich stellt diese Summe auch den maßgeblichen Streitwert dar.