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Erbschaftsteuer | Steuerbegünstigung für ein Familienheim bei Zuerwerb (BFH)
Mit Urteil v. - II R 46/19 ( NWB BAAAH-95458) hat der BFH entschieden, dass eine Steuerbegünstigung für ein Familienheim bei Zuerwerb möglich ist. Voraussetzung ist, dass die hinzuerworbene Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt ist.
Sachverhalt
In dem
Streitfall hatte der Sohn von seinem Vater die bis zu seinem Tod von diesem
selbstgenutzte Doppelhaushälfte erhalten, nachdem dieser 2013 verstorben war.
Diese Haushälfte grenzte an die Haushälfte an, welche der Sohn bislang bereits
nutzte. Nach dem Abschluss von Renovierungs- und Sanierungsarbeiten nutzte der
Kläger seit August 2016 die beiden Haushälften, die nunmehr zu einer Wohnung
verbunden waren, selbst. Das Finanzamt lehnte eine Steuerbefreiung nach
§ 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c ErbStG ab.
Entscheidung des
Finanzgerichts
Auch die Kla...