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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 3 R 169/18

Gesetze: § 1 Abs 1 S 1 AAÜG; § 5 AAÜG, Anl 1 Nr 19 AAÜG; § 2 Abs 2 S 1 ZAVStMO; § 3 ZAVStMO

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Beschäftigung als Sekretär der Versorgungskommission beim Rat des Bezirkes fällt in den Geltungsbereich der Freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates der ehemaligen DDR.

Fundstelle(n):
ZAAAI-00384

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