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NWB Sanieren 11/2021 S. 350

Corona – Versicherungszahlung für Betriebsschließung (OLG)

Betriebsschließungsversicherungen greifen allenfalls ab dem Zeitpunkt, zu dem das Corona-Virus im Infektionsschutzgesetz aufgeführt wurde (OLG Celle, Urteil v. - 8 U 123/21).

Hintergrund: Das OLG Celle hatte bereits am entschieden, dass solche Versicherungen keinen Schutz bieten, wenn Betriebsschließungen nur im Zusammenhang mit abschließend aufgezählten Krankheitserregern versichert sind, das Corona-Virus in dieser Aufzählung aber nicht enthalten ist (OLG Celle, Urteil v. - 8 U 5/21).

Sachverhalt: Die Versicherungsnehmerin betreibt ein Hotel in Hameln. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden Übernachtungen zu touristischen Zwecken mehrfach untersagt, zum einen durch eine sog. Allgemeinverfügung des Landkreises Hameln-Pyrmont vom und zum anderen durch eine Verordnung des Landes ...