OFD Magdeburg - S 2222 - 7 - St 224 V

§ 173 AO Änderung von bestandskräftigen Einkommensteuerbescheiden nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei nachträglicher Vorlage der Anlage AV

Ein bereits bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid kann aufgrund einer nachträglich eingereichten Anlage AV nur noch unter den Voraussetzungen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO geändert werden. Da der Sonderausgabenabzug nach § 10 a EStG neu eingeführt wurde, sind die Regelungen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, insbesondere in Bezug auf das Vorliegen eines groben Verschuldens, zugunsten der Steuerpflichtigen großzügig auszulegen.

OFD Magdeburg v. - S 2222 - 7 - St 224 V

Fundstelle(n):
XAAAA-80902