Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom (BStBl 1998 I S. 630), der zuletzt durch das (BStBl 2003 I S. 17) geändert worden ist, die Regelung zu § 152 wie folgt geändert:
1. Nummer 7 (Abgabe-Schonfrist) wird aufgehoben.
2. Die bisherige Nummer 8 wird neue Nummer 7.
Die aufgehobene Regelung zur Abgabe-Schonfrist ist auf Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen für vor dem endende Voranmeldungszeiträume bzw. Anmeldungszeiträume weiterhin anzuwenden.
BMF
v. v. - IV D 2
-S 0323 - 8/03 -
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2003 I Seite 239
BAAAA-80863