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Ergänzende Hinweise zur versicherungsrechtlichen Beurteilung scheinselbständiger Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnlicher Selbständiger
Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom zum Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte
Die Regelungen des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von scheinselbständigen Arbeitnehmern (zur Definition vgl. Bundestags-Drucksachen 14/45 und 14/151) und arbeitnehmerähnlichen Selbständigen haben zu erheblichen öffentlichen Diskussionen geführt. Dies liegt auch darin begründet, daß § 7 Abs. 4 SGB IV mißverstanden wird.
Da sich § 7 SGB IV allein auf die Beurteilung von Beschäftigungen bezieht und in der Sozialversicherung aufgrund einer Beschäftigung nur Arbeitnehmer versichert sind, will die Neuregelung nicht aus Selbständigen Arbeitnehmer machen, sondern erreichen, daß in Abgrenzung zu einer selbständigen Tätigkeit die abhängig Beschäftigten besser erkannt werden, die nur zum Schein als Selbständige auftreten. Diejenigen, die tatsächlich Selbständige sind, bleiben weiterhin selbständig.
Die Spitzenorganisationen der Sozialversiche...