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Die handelsrechtlichen Reformvorhaben der Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode
Mit der Verabschiedung des Regierungsentwurfs zum Handelsrechtsreformgesetz durch die Bundesregierung am hat ein kleiner Geleitzug von handelsrechtlichen Vorhaben endlich Fahrt aufgenommen mit dem Ziel, noch in dieser Legislaturperiode nach Passieren der Meerenge zwischen Bundesrat und Bundestag das freie Meer der Rechtsanwendungen zu erreichen. Sollte dieses Vorhaben wirklich innerhalb von nicht sehr viel mehr als zwölf Monaten verwirklicht werden, würde dies in Teilbereichen des Handelsrechts zu einer durchgreifenden Modernisierung, in anderen Bereichen zu einer punktuellen Korrektur von nicht mehr auf der Höhe der Zeit befindlichen Normen führen.
Da mit der Vielzahl der Einzelprojekte erhebliche Unübersichtlichkeiten verbunden sind, sollen die wichtigsten Punkte im folgenden zusammengefaßt werden. Eine vollständige Darstellung im Detail ist nicht möglich. Erst recht scheidet eine vertiefende Diskussion der mit den Vorschlägen verbundenen Probleme hier aus.
I. Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz
Dieser Entwurf hat bereits den Bundesrat im ersten Durchgang ohne wesentliche Beanstandungen passiert (BT-Drs. 13/7141). Er enthält zunächst den Ausschluß der Regeln über den ...