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Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Besteuerung nach Einheitswerten
Mit zwei Beschlüssen vom hat das Bundesverfassungsgericht die seit langem erwarteten Entscheidungen zur Einheitswertbesteuerung von Grundstücken gefällt. Danach sind die Bestimmungen des Vermögensteuer- und Erbschaftsteuerrechts, die Grundvermögen steuerlich geringer belasten als das sonstige Vermögen, mit dem Grundgesetz unvereinbar. Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, bis zum 31. 12. 1996 eine Neuregelung vorzunehmen, wobei das Gericht eine Reihe von Vorgaben aufgestellt hat. Da beiden Entscheidungen überragende Bedeutung zukommt, drucken wir nachfolgend zunächst die amtlichen Leitsätze der Entscheidungen und im Anschluß daran die Entscheidungsgründe im vollen Wortlaut ab. Verzichtet wurde auf den Abdruck der abweichenden Meinung im Verfahren 2 BvL 37/91, die sich dagegen wendet, daß der Senat seine Entscheidung mit verfassungsrechtlichen, durch die Gleichheitsfrage nicht veranlaßten Vorgaben an den Gesetzgeber zu Grund und Grenze der Vermögensbesteuerung angereichert hat.
Amtliche Leitsätze
Beschluß vom - 2 BvL 37/91
1. Bestimmt der Gesetzgeber für das gesamte steuerpflichtige Vermögen einen einheitlic...