OFD Karlsruhe - S 1301 A - 10 - St 332

DBA Frankreich Deutsch-französisches Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung;
Steuerliche Behandlung der an natürliche Personen ausgeschütteten Dividenden ab Veranlagungszeitraum 2002

1. Vereinfachtes Verfahren für die deutschen Aktionäre der Aventis S.A., Straßburg

Im Hinblick auf die erhebliche Zahl von deutschen Aktionären der Aventis S.A. wurde im Interesse aller Verfahrensbeteiligten in Abstimmung mit der Gesellschaft und der französischen Verwaltung in den vergangenen Jahren ein ”vereinfachtes Verfahren” zur Inanspruchnahme der im DBA-Frankreich vorgesehenen Vergünstigungen eingeführt, das als Sammel-Verfahren abgewickelt wird. Das für die Ausschüttung 2001 angewandte Verfahren ist in der Verfügung vom - S 1301 A - 35 - St 332, im Einzelnen dargestellt. Es beinhaltet sowohl die Freistellung von der französischen Kapitalertragsteuer als auch die Gewährung der französischen Steuergut-schrift (”avoir fiscal”).

Auf Antrag der Aventis S.A. ist auch für die Ausschüttungen im Frühsommer 2002 ein vereinfachtes ”Verfahren 2002” angewandt worden, das dem ”Verfahren 2001” nachgebildet ist und wie dieses ohne den Vordruck RF 1A auskommt. Dabei geht es nur noch um die Ermäßigung der französischen Kapitalertragsteuer von 25 % auf 15 %, da die französische Steuergutschrift für Ausschüttungen ab nicht mehr zur Verfügung steht (vgl. BStBl 2002 I S. 891; Artikel 9 Abs. 2 DBA-Frankreich).

Die Informationen aus der sogenannten ”Sammelliste” des ”Verfahrens 2002” werden derzeit EDV-technisch aufbereitet; das Kontrollmaterial wird den Wohnsitz-Finanzämtern in Kürze zur Verfügung stehen.

2. Allgemeines Verfahren

Soweit nicht das unter 1) dargestellte ”vereinfachte Verfahren” greift, findet - wie auch in den vergangenen Jahren - das ”allgemeine Verfahren” Anwendung. Auch hier geht es ab Veranlagungszeitraum 2002 nur noch um die Ermäßigung der französischen Kapitalertragsteuer von 25 % auf 15 %. In diesem ”allgemeinen Verfahren” kommt - wie bisher - der Vordruck RF 1A zum Einsatz.

OFD Karlsruhe v. - S 1301 A - 10 - St 332

Fundstelle(n):
NWB EN 901/2003
MAAAA-80735