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NWB Nr. 19 vom Beilage Seite 1

Die „neue” 6. EG-Richtlinie

von Oberamtsrat Michael Langer, Bonn

Umsatzsteuerliche Übergangsregelung im Rahmen der Vollendung des Binnenmarktes ab

I. Allgemeines

Am hat der Rat die Richtlinie 91/680/EWG zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG im Hinblick auf die Beseitigung der Steuergrenzen (ABl EG 1991 Nr. L 376 S. 1) verabschiedet. Durch die Richtlinie wird die 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern vom (ABl EG 1977 Nr. L 145 S. 1) umfassend geändert und ergänzt. Die 6. EG-Richtlinie in der ab geltenden Fassung der Änderungsrichtlinie (nachfolgend: 6. EG-Richtlinie) stellt einen entscheidenden Schritt zur Beseitigung der Steuergrenzen und der Grenzkontrollen im Rahmen der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes dar. Danach entfallen in Übereinstimmung mit den in Artikel 8a des EWG-Vertrages gesetzten Zielen ab innergemeinschaftlich die steuerlichen Grenzen im Bereich der Umsatzsteuer. Einfuhrumsatzsteuer wird für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr von diesem Zeitpunkt an nicht mehr erhoben.

Der private Verbraucher kann ab - ohne wert- und mengenmäßige Beschränkungen - Waren, die er in einem anderen Mitgliedstaat mit der dortigen Mehrwertsteuer ...