BFH  - VIII R 24/21 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Aktie; Investmentfonds; Rückwirkung; Termingeschäft; Verrechnung

Rechtsfrage

Ist bei einer Anlage in einem Spezial-Investmentfonds im Jahr 2011 der gesondert und einheitlich festzustellende Veräußerungsgewinn um die im Rahmen eines Aktien-Forwardgeschäfts geleisteten Barausgleichszahlungen zu mindern? Ist die mit Wirkung ab dem eingeführte Vorschrift des § 39 Abs. 3 InvStG (betreffend sog. Kopplungsgeschäfte) rückwirkend auf den vorliegenden Fall anzuwenden?

Gesetze: InvStG § 2 Abs 2 S 2, InvStG § 3 Abs 4, InvStG § 39 Abs 3, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 1, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a, EStG § 15 Abs 4, KStG § 8b Abs 2, AO § 42

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.12.2021):

Zulassung: durch BFH

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
XAAAH-97519