Aktie; Investmentfonds; Rückwirkung; Termingeschäft; Verrechnung
Rechtsfrage
Ist bei einer Anlage in einem Spezial-Investmentfonds im Jahr 2011 der gesondert und einheitlich festzustellende Veräußerungsgewinn um die im Rahmen eines Aktien-Forwardgeschäfts geleisteten Barausgleichszahlungen zu mindern? Ist die mit Wirkung ab dem eingeführte Vorschrift des § 39 Abs. 3 InvStG (betreffend sog. Kopplungsgeschäfte) rückwirkend auf den vorliegenden Fall anzuwenden?
Gesetze: InvStG § 2 Abs 2 S 2, InvStG § 3 Abs 4, InvStG § 39 Abs 3, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 1, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a, EStG § 15 Abs 4, KStG § 8b Abs 2, AO § 42
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.12.2021):
Zulassung: durch BFH
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
XAAAH-97519