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BFH  - I R 20/21 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AStG § 2 Abs 1 S 1, AStG § 2 Abs 2 Nr 2, EStG § 34c Abs 1, EStG § 34d Nr 6, EStG § 49 Abs 1 Nr 5 Buchst c, GG Art 2, GG Art 3 Abs 1, GG Art 20 Abs 3, GG Art 100 Abs 1 S 1, DBA GBR Art II, DBA GBR Art VI, DBA GBR Art VII, EG Art 56, AEUV Art 63, AEUV Art 267

Rechtsfrage

Besteuerung auf "remittance basis" - Vorzugsbesteuerung

1. Macht ein in Großbritannien ansässiger Steuerpflichtiger von seinem ihm nach britischem Steuerrecht zustehenden Wahlrecht Gebrauch, nicht in Großbritannien erzielte Einkünfte auf "remittance basis" zu versteuern (d.h., nur soweit sie nach Großbritannien überführt wurden), stellt dies dann eine Vorzugsbesteuerung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG dar?

2. Ist die Vorschrift des § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG wegen Verstoßes gegen Art. 20 Abs. 3 GG verfassungswidrig?

3. Verstößt die erweitert beschränkte Steuerpflicht i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 AStG gegen Art. 3 Abs. 1 GG und ist sie mit dem Unionsrecht unvereinbar?

Außensteuerrecht; Beschränkte Steuerpflicht; Doppelbesteuerung; Unionsrecht

Fundstelle(n):
PAAAH-97497

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