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Gesetzgebung | Steueränderungen 2022 (BMF)
Das BMF informiert über neue steuerliche Regelungen, die zum in Kraft treten.
Alleinerziehende
Höherer Entlastungsbetrag gilt unbefristet
Alleinerziehende werden bei der Lohn- und Einkommensteuer entlastet – mit einem besonderen Freibetrag, dem sogenannten Entlastungsbetrag. Um die außergewöhnliche Belastung von Alleinerziehenden während der Pandemie zu berücksichtigen, wurde der Entlastungsbetrag für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt: von ursprünglich 1.908 Euro auf nun 4.008 Euro jährlich. Als Zeichen für die Situation von Alleinerziehenden insgesamt gilt der Betrag ab dem Jahr 2022 nun unbefristet.
Arbeitnehmer und Selbstständige
Der Grundfreibetrag wird erhöht
Das sog. Existenzminimum muss für alle steuerfrei sein. Dafür gibt es bei der Einkommenst...