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NWB BB 1/2022 S. 5

Aktienanlage: Spin-Off kein steuerpflichtiger Kapitalertrag

Auch in Deutschland nimmt die Zahl der Aktionäre inzwischen kontinuierlich zu und es stellen sich für Anleger immer wieder steuerlich relevante Fragen. Ein lange ungeklärter Punkt war die steuerliche Behandlung von Aktienzuteilungen im Rahmen eines (US-amerikanischen) Spin-Offs, einer Abtrennung eines Teils des Geschäfts. Der BFH hat entschieden, dass eine Zuteilung keinen steuerpflichtigen Kapitalertrag darstellt. Damit ist jetzt in diesem Punkt für viele Anleger Rechtssicherheit hergestellt.