Photovoltaik-Anlage: Rückgängigmachung
eines Investitionsabzugsbetrags - Verträge zwischen nahen Angehörigen
bei Personengesellschaften
Leitsatz
1. Begriff
und Umfang des Wirtschaftsguts Photovoltaik-Anlage
2. Eine im Rahmen eines Probebetriebs
nur provisorisch in Teilen montierte Photovoltaik-Anlage ist nicht
funktionsgleich i.S.v. § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG mit einer laut Angebot (Bestellung)
aufgebauten, installierten und an das Stromnetz angeschlossenen
Photovoltaik-Anlage.
3. An einen Vertrag zwischen
einer aus Ehegatten bestehenden BGB-Gesellschaft und einem Ehegatten
sind die Anforderungen von Verträgen zwischen nahen Angehörigen zu
stellen.
4. Eine dingliche Einigung
zwischen einer aus Ehegatten bestehenden BGB-Gesellschaft und einem
Ehegatten ist steuerlich wegen fehlender Fremdüblichkeit nicht anzuerkennen,
wenn entgegen dem Angebot eine montierte und betriebsbereite Photovoltaik-Anlage
nicht vorliegt und beim Probebetrieb Mängel sowie Minderleistung
der Module festgestellt worden sind. Eine Abnahme als ordnungsgemäß
ist nicht drittüblich.
5. Durch eine steuerlich nicht
anzuerkennende Einigung und Abnahme kommt es nicht zur Begründung
wirtschaftlichen Eigentums des Erwerbers.
Fundstelle(n): CAAAH-97445
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