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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 4 K 70/19

Gesetze: ZK § 218 Abs. 2 ; Art. 17 Abs. 1 Protokoll II I-PA; Art. 22 Abs. 1 Protokoll II I-PA ; Art. 34 Abs. 6 Protokoll II I-PA

Keine Gewährung einer Zollpräferenz wegen außergewöhnlicher Umstände trotz fehlender Antwort auf ein Nachprüfungsersuchen

Leitsatz

Außergewöhnliche Umstände i.S.v. Art. 34 Abs. 6 Protokoll II I-PA liegen nicht vor, wenn trotz fehlender Antwort auf ein Nachprüfungsersuchen die Zweifel an der Echtheit eines Ursprungszeugnisses dadurch ausgeräumt werden, dass die Behörden des Ausfuhrstaats in inhaltlich mit dem Streitfall gleich gelagerten Fällen im Rahmen von Nachprüfungsersuchen, die das beklagte Zollamt angestoßen hat, die Echtheit von Ursprungszeugnissen bestätigen, weil diese Antworten nicht generell-abstrakter Natur sind und daher bei Berücksichtigung dieses Sonderwissens die Einheitlichkeit der Präferenzgewährung nicht gewährleistet wäre (Abgrenzung zu ).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
OAAAH-97441

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