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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 4 K 36/19

Gesetze: StromStG § 9 ; StromStV § 12 ; EGRichtl 2003/96/EG Art. 14 Abs. 1 lit. a

Stromsteuergesetz: Strom zur Stromerzeugung - Neben- und Hilfsanlagen einer in Kraft-Wärme-Kopplung betriebenen Stromerzeugungseinheit

Leitsatz

1. Der Gasverdichter, die sekundäre Gastrocknung und die Kühlkreispumpe des sekundären Kühlkreises der streitbefangenen Blockheizkraftwerke sind begünstigungsfähige Neben- und Hilfsanlagen einer Stromerzeugungseinheit nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StromStG.

2. Zur Schätzung nach § 12 Abs. 2 StromStV.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
HAAAH-97439

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