Auslegung eines gegen den
Gewerbesteuerbescheid eingelegten Einspruchs, der den Gewerbesteuermessbescheid
betrifft
Leitsatz
1. Auch der
durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder einen Rechtsanwalt
- fälschlich - gegen den Gewerbesteuerbescheid eingelegte Einspruch
ist grundsätzlich einer Auslegung dahin zugänglich, dass der Gewerbesteuermessbescheid angegriffen
werden soll. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich aus der Einspruchsbegründung
unzweifelhaft ergibt, dass die Streitfrage den Grundlagenbescheid
betrifft.
2. Ordnet das Finanzamt auf
den zusammen mit dem Einspruch gestellten Antrag das Ruhen wegen
eines Musterverfahrens an, spricht dies auch dafür, dass der Einspruch als
gegen den Gewerbesteuermessbescheid gerichtet anzusehen ist, denn
die Ruhens-Anordnung setzt einen zulässigen Einspruch voraus.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 39 DStRE 2022 S. 1399 Nr. 22 GmbH-StB 2022 S. 117 Nr. 4 NAAAH-97437
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