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Besteuerung und Buchführung gemeinnütziger Vereine – Eine Einführung
Teil 1: Steuerbegünstigung nach §§ 51 ff. AO
Die Steuerbegünstigung nach den §§ 51 ff. AO – allgemein bezeichnet als Gemeinnützigkeit – bietet Vereinen und anderen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen vielfältige steuerliche Vorteile. Hierzu muss ein Verein strikte Vorgaben in seiner Satzung und der tatsächlichen Geschäftsführung erfüllen. Diese Vorgaben entwickeln sich stetig fort, so jüngst durch die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts im Jahressteuergesetz 2020. Der Beitrag bildet den Auftakt einer vierteiligen Reihe zu den Grundlagen der Besteuerung gemeinnütziger Vereine sowie deren Abbildung in der Buchführung und erläutert aus der Sichtweise der Sportvereine die grundsätzlichen Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts in den §§ 51 bis 63 AO.
I. Folgen gemeinnützigkeitsrechtskonformen Handelns
Erfüllt eine Körperschaft die Voraussetzungen der §§ 51 bis 63 AO, findet eine Vielzahl von Steuervergünstigungen Anwendung. Diese Vergünstigungen sind in den Einzelsteuergesetzen geregelt.
Zu nennen sind insbesondere:
die Körperschaft- und Gewerbesteuerbefreiung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG und § 3 Nr. 6 GewStG mit Ausnahme der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe,
die grundsätzliche Anwendung des ermäßigten U...