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Bilanzierung | Erneute Verlängerung der Reinvestitionsfrist für die Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR)
Das BMF verlängert die Reinvestitionsfrist für die Rücklage für Ersatzbeschaffung bis zum , falls die Frist ansonsten am abgelaufen wäre. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr verlängert sich die Frist auf das Ende des Wirtschaftsjahres im Jahr 2022, falls die Frist ansonsten an einem Bilanzstichtag nach dem und vor dem abgelaufen wäre.
Die [i]Erneute Verlängerung der Reinvestitionsfrist Reinvestitionsfrist war bereits durch um ein Jahr verlängert worden. Durch das aktuelle Schreiben wird sie nun um ein weiteres Jahr verlängert.
Nach R 6.6 Abs. 4 EStR kann im Fall des Ausscheidens eines Wirtschaftsguts infolge höherer Gewalt eine Rücklage für Ersatzbeschaffung gebildet werden, mit der die stillen Reserven neutralisiert werden, die aufgrund der Versicherungsentschädigun...