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BMF 15.12.2021 IV C 4 - S 2223/19/10003 :006, BBK 1/2022 S. 5

Steuerrecht | BMF verlängert Gemeinnützigkeitserleichterungen wegen Corona

Das BMF verlängert den zeitlichen Anwendungsbereich seiner coronabedingten Erleichterungen für gemeinnützige Körperschaften und für Spender bis zum . Bislang waren diese Erleichterungen bis zum begrenzt.

Konkret geht es um die Erleichterungen, die in den , vom und vom genannt [i]Vereinfachter Spendennachweis und Mittelverwendungsind, z. B. der vereinfachte Spendennachweis bei Spenden für Corona-Betroffene, Spendenaktionen und Maßnahmen gemeinnütziger Körperschaften zugunsten Corona-Betroffener, Spenden aus dem Betriebsvermögen, Arbeitslohnspenden, die Aufstockung von Kurzarbeitergeld durch gemeinnützige Körperschaften oder die Bereitstellung von Sachmitteln und Personal durch gemeinnützige Körperschaften.

Hinweis:

Nicht [i]Gesonderte BMF-Schreiben zur Umsatzsteuer verlängert werden die umsatz...