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NWB Nr. 6 vom Seite 355

NWB AKTUELLES 6/2001

Wettbewerbsvorteil Vorsteuer-Vergütungsverfahren am Beispiel Großbritanniens

Vielen Unternehmen ist nicht bekannt, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Umsatzsteuer aufgrund der 8. EG-Richtlinie zurückgefordert werden kann. Dieses Verfahren ist neben anderen Ländern auch in Großbritannien möglich und bedeutet für die betroffenen Unternehmen eine direkte Kosteneinsparung und einen nicht unbedeutenden Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz.

Voraussetzung ist, dass das Unternehmen in Großbritannien

  • keinen Sitz, Geschäftsleitung, Zweigniederlassung, Betriebsstätte hat und

  • keine der britischen Umsatzsteuer unterliegenden Umsätze getätigt wurden.

Weiterhin muss der Nachweis der Unternehmereigenschaft anhand einer Bescheinigung des örtlichen deutschen Finanzamts, welche nicht älter als ein Jahr alt sein darf, gegenüber der britischen Finanzbehörde erbracht werden.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann die Rückvergütung der gezahlten britischen Umsatzsteuer (VAT), in der Regel 17,5 v. H., im besonderen Vorsteuer-Vergütungsverfahren beantragt werden.

Hierfür müssen bei der britischen Steue...