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Track 20 | Kindergeld: Zeitpunkt des Beginns und der Beendigung eines Hochschulstudiums
Ein Hochschulstudium beginnt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs mit der erstmaligen Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen. Beendet ist das Hochschulstudium grundsätzlich dann, wenn das Kind die letzte nach der einschlägigen Prüfungsordnung erforderliche Prüfungsleistung erfolgreich erbracht hat und dem Kind sämtliche Prüfungsergebnisse in schriftlicher Form zugänglich gemacht wurden.
Auch zum Kindergeld haben wir eine Entscheidung ausgewählt. Höchstrichterlich war erstaunlicherweise noch nicht geklärt, wann ein Hochschulstudium beginnt und wann es beendet wird.
Was den Beginn angeht, hat der Bundesfinanzhof klargestellt: Eine Berufsausbildung in Form eines Hochschulstudiums beginnt nicht schon mit der Bewerbung für dieses Studium, wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Das ist genauso gut nachvollziehbar wie die Aussage des III. Senats des BFH zur Beendigung eines Hochschulstudiums. Diese setzt grundsätzlich voraus, dass das Kind die letzte Prüfungsleistung erfolgreich erbracht hat, die nach der einschlägigen Prüfungsordnung erforderlich ist. Das allein reicht aber noch nicht. Zudem müssen dem...