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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 16 | NATO-Truppenstatut: Beweislast im Hinblick auf den Rückkehrwillen trifft den Steuerpflichtigen

Nach dem NATO-Truppenstatut gelten die Zeitabschnitte, in denen sich ein Mitglied einer Truppe oder eines zivilen Gefolges des Entsendestaates nur in dieser Eigenschaft in Deutschland aufhält, nicht als Zeiten des gewöhnlichen Aufenthalts oder Wohnsitzes. Entscheidend kommt es dabei auf den sog. Rückkehrwillen an. Maßgeblich sind die Lebensumstände aus der Sicht des jeweiligen Besteuerungszeitraums. Die Beweislast trifft den Steuerpflichtigen.

Bei der nächsten Entscheidung geht es um das NATO-Truppenstatut. Dieses regelt den Aufenthalt von Streitkräften der NATO und deren Angehörigen auf dem Gebiet anderer NATO-Staaten. Es enthält eine sog. Nichtwohnsitz-Fiktion.

Danach gelten die Zeitabschnitte nicht als Zeiten des gewöhnlichen Aufenthalts oder Wohnsitzes, in denen sich ein Mitglied einer Truppe oder eines zivilen Gefolges des Entsendestaates nur in dieser Eigenschaft in Deutschland aufhält. Amerikanische Soldaten sind daher regelmäßig nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Der Bundesfinanzhof hat jetzt seine Rechtsprechung bestätigt, wonach die Fiktion dann nicht greift, wenn sich eine Person auch aus anderen Gründen im Inland aufhält. Als...