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Track 11 | Anteilsschenkung: Kein Arbeitslohn bei Übertragung von GmbH-Anteilen an leitende Angestellte
Nach einem Aussetzungsbeschluss des FG Sachsen-Anhalt ist es ernstlich zweifelhaft, ob die Übertragung von Anteilen einer GmbH auf leitende Angestellte zu Arbeitslohn führt, wenn dies durch strategische Erwägungen zur Unternehmensfortführung veranlasst ist. Im Streitfall hatten Ehegatten als Gesellschafter zwar eine Nachfolgeregelung innerhalb der Familie herbeiführen wollen. Eine alleinige Übertragung der Anteile an ihren einzigen Sohn sahen sie aber als kritisch an.
Über einen interessanten Fall musste das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt befinden.
Ein Ehepaar hielt gemeinsam alle Anteile an einer GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Friseurbetrieben und der Erwerb von Geschäftsanteilen an Gesellschaften, die Friseurgeschäfte betreiben. Die Eheleute wollten zwar grundsätzliche eine Nachfolgeregelung innerhalb der Familie herbeiführen. Eine alleinige Übertragung der Anteile an ihren einzigen Sohn sahen die Eltern aber als kritisch an. Der Sohn war nämlich als Arzt tätig und brachte keinerlei unternehmerische Erfahrung mit.
Eine solche Konstellation ist bekanntlich alles andere als selten. – Die Ehegatten erwarteten jedenfalls,...