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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 1 vom Seite 2

Aktuelles aus dem Reisekostenrecht

Ein Update unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung

Daniela Karbe-Geßler

Reisekosten sind trotz der Corona-Krise bei vielen Arbeitgebern ein Thema, weil ihre Arbeitnehmer flexibel sein müssen und Reisen notwendig sein können, z. B. um Kunden oder verschiedene Betriebsstätten aufzusuchen.

Die Mitarbeiter wünschen in der Regel, dass der Arbeitgeber alle Kosten im Zusammenhang mit der Reisetätigkeit übernimmt und ihnen diese bei Verauslagung erstattet. Der Arbeitgeber kann diesem Wunsch nachkommen, muss aber bei jeder Zahlung prüfen, ob diese steuerfrei oder steuerpflichtig an den Mitarbeiter erfolgt. Für die steuerfreie Erstattung muss nach § 3 Nr. 16 oder 13 EStG grundsätzlich eine Auswärtstätigkeit vorliegen und es müssen Kosten entstanden sein.

Dem Arbeitgeber steht es darüber hinaus frei, weitere Zahlungen an den Mitarbeiter vorzunehmen. Allerdings müssen Zahlungen, die die Voraussetzungen der steuerfreien Reisekosten nicht erfüllen, dann lohnversteuert werden.

Die Finanzverwaltung hat ein umfangreiches BMF-Schreiben zu den Regelungen des Reisekostenrechts vom veröffentlicht. Mittlerweile hat aber auch der BFH zu etlichen Fragen Stellung bezogen und damit in zahlreichen Urteilen die aktuellen Regelungen zum steuerlichen Reisekostenrecht bestätigt.

I. Definition Auswä...

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