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Online-Nachricht - Dienstag, 14.12.2021

Corona | Verlängerung umsatzsteuerlicher Billigkeitsmaßnahmen (BMF)

Das BMF hat diverse befristete umsatzsteuerliche Billigkeitsregelungen bis zum verlängert ( Z III C 2 - S 7030/20/10004 :004).

Im Einzelnen geht es um die folgenden Billigkeitsregelungen:

  • Unentgeltliche Wertabgaben hinsichtlich medizinischem Material oder Personal,

  • Umsatzsteuerbefreiung für die Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Arbeitnehmern,

  • Vorsteuerabzug bei Nutzungsänderung.

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

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