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Corona | Verlängerung umsatzsteuerlicher Billigkeitsmaßnahmen (BMF)
Das BMF hat diverse befristete umsatzsteuerliche Billigkeitsregelungen bis zum verlängert ( Z III C 2 - S 7030/20/10004 :004).
Im Einzelnen geht es um die folgenden Billigkeitsregelungen:
Unentgeltliche Wertabgaben hinsichtlich medizinischem Material oder Personal,
Umsatzsteuerbefreiung für die Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Arbeitnehmern,
Vorsteuerabzug bei Nutzungsänderung.
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)