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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 10 U 328/20

Der Kläger begehrt die Anerkennung der Berufskrankheit (BK) nach Nr 2112 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) - Gonarthrose durch eine Tätigkeit im Knien oder vergleichbare Kniebelastung mit einer kumulativen Einwirkungsdauer während des Arbeitslebens von mindestens 13.000 Stunden und einer Mindesteinwirkungsdauer von insgesamt einer Stunde pro Schicht - (BK 2112) und die Gewährung von Verletztenrente.

Fundstelle(n):
YAAAH-97027

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