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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 VG 815/20

Gesetze: OEG § 2 Abs. 1 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1.) Die Gewährung von Leistungen nach dem OEG ist unbilig und demnach nach § 2 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative OEG zu versagen, wenn der Anspruchsteller sich im Wege der Selbstjustiz Genugtuung für das vermeintlich ihm zugefügte Unrecht verschafft.

2.) Die Unbilligkeit ergibt sich aus der Treuwidrigkeit des Verhaltens des Anspruchstellers, der sich durch die Forderung einer Entschädigung nach dem OEG auf das Versagen des staatlichen Gewaltmonopols beruft und zugleich mit seiner Selbstjustiz-Handlung zu erkennen gibt, dass er dieses staatliche Gewaltmonopol nicht beachtet.

Fundstelle(n):
QAAAH-97021

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