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Berufsrecht | Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht für 2022 (WPK)
Die WPK hat die Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht der WPK für 2022 veröffentlicht.
Danach ergeben sich für das Jahr 2022 folgende geplante Schwerpunkte:
1.
Bestätigungsvermerk
(§ 322 HGB)
Grundsätze zur Formulierung von Bestätigungsvermerken (§ 322 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 1, Abs. 6 HGB),
Modifizierungen von Prüfungsurteilen im Bestätigungsvermerk (§ 322 Abs. 4 und 5 HGB),
Hinweise zur Hervorhebung eines Sachverhalts nach § 322 Abs. 3 Satz 2 HGB,
Hinweise auf bestandsgefährdende Risiken nach § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB;
2. Gewinn- und
Verlustrechnung
(§§ 275, 277 HGB [i. V. m. § 298 Abs. 1
HGB])