Festsetzung von Verspätungszuschlägen –
Entschuldbarkeit der Versäumnis – Verletzung der Hinweis- und
Fürsorgepflicht trotz vollständiger Deklaration des Sachverhalts
Leitsatz
Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist rechtswidrig, wenn die nicht fristgemäße Abgabe der Steuererklärung wegen eines
überwiegenden Mitverschuldens des Finanzamtes (FA) als entschuldbar anzusehen ist.
Ein derartiges Mitverschulden liegt vor, wenn sich dem FA aufgrund der vollständigen und zeitgerechten Deklaration des relevanten
Sachverhalts in den ertragsteuerlichen Feststellungserklärungen geradezu aufdrängen musste, dass die unterbliebene Abgabe
paralleler Umsatzsteuererklärungen auf einem Irrtum des Steuerpflichtigen über die materielle Rechtslage beruht, ein entsprechender
Hinweis des FA unter Verletzung der ihm obliegenden Fürsorgepflicht aber gleichwohl nicht erteilt wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2022 S. 1393 Nr. 22 EFG 2022 S. 13 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 1/2022 S. 12 OAAAH-96939
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