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Europa | Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (Kommission)
Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, Maßnahmen zur Anpassung seines IT-Systems zu ergreifen, um den automatisierten Austausch bestimmter Informationen mit anderen Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Anwendung der MwSt-Vorschriften bei Konsignationslagerregelungen zu ermöglichen.
Hintergrund: Die Anforderungen an die IT-Systeme in Bezug auf Konsignationslagerregelungen sollen den Mitgliedstaaten helfen, Daten zu Zwecken der Betrugsbekämpfung leichter elektronisch untereinander auszutauschen. Konsignationslagerregelungen gehören zu den Mehrwertsteuer-Vereinfachungen (sog. „Sofortlösungen“), die am in Kraft getreten sind.
Hierzu führt die EU-Kommission weiter aus:
Die Kommission hat beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutsc...