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Corona | Endabrechnung der Neustarthilfe für prüfende Dritte verfügbar (BMWi)
Seit Anfang Dezember sind die Endabrechnungen der Neustarthilfe-Anträge, die über prüfende Dritte eingereicht wurden, für prüfende Dritte verfügbar. Diese Endabrechnungen sind bis zum einzureichen.
Hintergrund: Nach Ablauf des Förderzeitraums sind die Empfänger der Neustarthilfe dazu verpflichtet, eine Endabrechnung zu erstellen, wenn Ihr Antrag bewilligt oder teilbewilligt wurde. In der Endabrechnung müssen die tatsächlich erzielten Einkünfte im Förderzeitraum 2021 dem Referenzumsatz 2019 gegenüber gestellt werden. Erfolgt keine Endabrechnung, ist der ausgezahlte Vorschuss vollständig zurückzuzahlen.
Das BMWi führt zur Endabrechnung der Neustarthilfe weiterhin aus:
Empfänger der Neustarthilfe, die Ihren Antrag als Direktantrag gestellt haben und bere...