Einkommensteuergesetz Kommentar
7. Aufl. 2022
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§ 111 Vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 und 2021
BStBl 2020 I 496, zur pauschalierten Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für 2019 (Vorläufer der Vorschrift).
Bergan/Horlemann, Corona-Pandemie und Verlustabzug, DStR 2020, 1401; Hechtner, Neuregelungen zur Anpassung der Vorauszahlungen 2019 und zum Verlustrücktrag aus 2020, NWB 2020, 2374; Morawitz, Herabsetzung der Vorauszahlungen 2019 mittels pauschalierten Verlustrücktrags zur Stärkung der Liquidität in Zeiten der Corona-Pandemie, DStR 2020, 914 (zum ; Schiffers, Corona-Pandemie: Erleichterungen beim Verlustrücktrag aus 2020, DStZ 2020, 600; Weiss, Steuerliche Verlustbehandlung nach dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz, DB 2020, 1531; Dellner, Veranlagte Verluste 2020 und ihre Auswirkung auf den Veranlagungszeitraum 2019, NWB 2021, 925; Schiffers, Geänderte steuerliche Rahmenbedingungen: Drittes Corona-Steuerhilfegesetz und Nutzungsdauer von Computerhardware und bestimmter Software, DStZ 2021, 280.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Die §§ 110 und 111 EStG wurden als Sondervorschriften zur Bewältigung der Corona-Pandemie unter einem neuen Abschnitt im Einkommensteuergesetz ein...