Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Franz Jürgen Marx, Frank Hechtner, Stephan Geserich

Einkommensteuergesetz Kommentar

7. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-65347-6

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Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 98 Rechtsweg

Khayreddin Karboul, Frank Nestler (November 2022)

1 Die Rechtswegklausel erfasst Streitigkeiten zwischen Zulageberechtigten und zentraler Stelle (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen – ZfA) sowie zwischen Anbieter und ZfA. Sofern der Rechtsstreit das Verhältnis zwischen Anbieter und Zulageberechtigten betrifft, ist der Zivilrechtsweg eröffnet. Gemäß § 38 Abs. 1 FGO ist örtlich zuständig das Finanzgericht, in dessen Bezirk die Behörde, gegen welche die Klage gerichtet ist, ihren Sitz hat. Da die Zuständigkeit des FG Berlin-Brandenburg sowohl Berlin als auch Brandenburg umfasst, kann dahinstehen, ob auf den Sitz der DRV Bund in Berlin oder den Dienstsitz der ZfA in Brandenburg an der Havel abzustellen ist.

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