Einkommensteuergesetz Kommentar
7. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 77 Erstattung von Kosten im Vorverfahren
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG 2020 = BStBl 2020 I 703; DA-KG 2021 = ; DA-KG 2022 = BStBl 2022 I 1010).
A. Allgemeine Erläuterungen
1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: § 77 EStG regelt, ob und in welchem Umfang den Einspruchsführer oder dem hinzugezogenen Dritten die Kosten des Einspruchsverfahrens zu erstatten sind.
2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Die Vorschrift wurde im Zusammenhang mit der Neuregelung der einkommensteuerrechtlichen Kindergeldvorschriften ab 1996 in das EStG aufgenommen und gilt seitdem unverändert.
3Geltungsbereich: § 77 EStG ist Bestandteil des verfahrensrechtlichen Teils des X. Abschnitts des EStG.
4Verhältnis zu anderen Regelungen: Die Vorschrift entspricht § 63 SGB X. § 77 Abs. 1 Satz 3 EStG übernimmt den Regelungsinhalt des § 137 FGO.
5–15(Einstweilen frei)
B. Systematische Kommentierung
I. Grundlagen zum Kostenerstattungsanspruch im Einspruchsverfahren gegen Kindergeldfestsetzungen (§ 77 Abs. 1 EStG)
16 Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren nach der AO kennt keine Kostenerstattung. Hiervon abweichend sieht § 77 EStG grundsätzlich eine Erstattung von Kosten im Einspruchsverfahren gegen Kindergeldfestse...